Die steuerliche Behandlung von Trading-Gewinnen ist ein Thema, das viele Trader überfordert. Mit den Änderungen für 2026 wird es nicht einfacher – aber wer die Regeln kennt, kann bares Geld sparen.
Grundlagen: Wie werden Trading-Gewinne besteuert?
In Deutschland unterliegen Trading-Gewinne grundsätzlich der Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das gilt für Gewinne aus dem Handel mit Aktien, ETFs, Devisen und Derivaten.
Wichtig: Für Prop-Trading-Gewinne gelten andere Regeln. Da man hier nicht mit eigenem Kapital handelt, werden die Auszahlungen steuerlich als „sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG behandelt. Sie unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Was sich 2026 ändert
1. Verlustverrechnungsbeschränkung bleibt
Die seit 2021 geltende Beschränkung bei der Verlustverrechnung von Termingeschäften (CFDs, Optionen, Futures) auf 20.000€ pro Jahr bleibt auch 2026 bestehen. Ein Gerichtsurteil zur Aufhebung wird frühestens 2027 erwartet.
2. Sparerpauschbetrag unverändert
Der Sparerpauschbetrag bleibt bei 1.000€ für Einzelpersonen und 2.000€ für Ehepaare. Gewinne bis zu dieser Grenze sind steuerfrei.
3. Prop-Trading: Neue Klarstellungen
Das BMF hat Ende 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die steuerliche Einordnung von Prop-Trading-Gewinnen konkretisiert. Auszahlungen von Prop-Trading-Firmen wie FTMO, FundingPips oder Peak Momentum (Testsieger in unserem KI-Trading-Test) sind als sonstige Einkünfte zu deklarieren.
Praktische Tipps für Trader
- Alle Trades dokumentieren – am besten mit einem Trading-Tagebuch oder der Steuerbescheinigung des Brokers
- Prop-Trading-Auszahlungen separat erfassen – diese laufen nicht über die Bank-Steuerbescheinigung
- Frühzeitig einen Steuerberater konsultieren – besonders bei Gewinnen über 5.000€ lohnt sich professionelle Beratung
- Vorauszahlungen einplanen – das Finanzamt kann bei regelmäßigen Einkünften Vorauszahlungen verlangen
Fazit
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Trader bleiben 2026 weitgehend stabil, wenn auch komplex. Besonders Prop-Trader sollten sich frühzeitig mit der steuerlichen Einordnung ihrer Gewinne beschäftigen. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel den Steuerberater fragen als einmal zu wenig.
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